Die Studienbewerbung
In Deutschland unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Möglichkeiten, sich für einen Studiengang zu bewerben bzw. zugelassen zu werden. Hinzu kommt noch die Möglichkeit sich an einer privaten Universität respektive einer Hochschule eines privaten Trägers zu bewerben beziehungsweise einzuschreiben. Im Hinblick auf die drei unterschiedlichen Gruppen von Studiengängen differenziert man zwischen bundesweit und landesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen, hochschulintern zulassungsbeschränkten Studiengängen sowie zulassungsfreien Studiengängen.
Bei den bundesweit und landesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen kommt die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) ins Spiel. Die ZVS vergibt die Studienplätze in den Bereichen Tiermedizin, Zahnmedizin, Medizin, Pharmazie und Biologie. Für die landesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge an Fachhochschulen und Universitäten im Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt das gleiche.
Beim Thema ZVS muss unbedingt noch erwähnt werden, dass die Auswahlgrenzen dieser Institution nicht willkürlich festgesetzt werden. Diese richten sich vielmehr nach Angebot und Nachfrage. Somit liegt es in der Natur der Sache, dass die Auswahlgrenzen (z.B. der geforderte NC) von Semester zu Semester unterschiedlich sind, und man dabei auch nur gleiches mit gleichem, also Winter- mit Wintersemestern sowie Sommer- mit Sommersemestern vergleichen kann. Schließlich ist das Hochschulangebot zu einem Sommersemester nur auf wenige Universitäten beschränkt und aus diesem Grunde stark verringert.
Nun kommen wir zu den hochschulintern zulassungsbeschränkten Studiengängen. Hier muss gesagt werden, dass die meisten Studiengänge an deutschen Universitäten durch einen örtlichen Numerus Clausus (NC) zulassungsbeschränkt sind. Dabei ist der NC kein Wert, der sich fix definiert, sondern auch er ändert sich für jedes Semester und ist für jedes Fach an jeder Universität unterschiedlich. Über die Anzahl der freien Studienplätze im Verhältnis zu der Anzahl der Bewerbungen wird der NC ermittelt. So ist der Numerus Clausus beispielsweise hoch, wenn sich ein Studiengang sehr großer Beliebtheit erfreut.
Ohne großen bürokratischen Aufwand kann man sich an Universitäten beziehungsweise deren Studiengängen einschreiben, insofern diese zulassungsfrei sind. Dabei ist im Normalfall keine vorherige Bewerbung vonnöten. Dennoch sollte man sich frühzeitig mit der Universität ins Benehmen setzen, falls doch noch einige zusätzliche Unterlagen benötigt werden. Der Bewerbungszeitraum dieser zulassungsfreien Studiengänge bewegt sich – bezogen auf das Wintersemester – zwischen dem 15.5 und dem 15.9. (Sommersemester bis 15.1.).
Bei jeder Bewerbung ist unbedingt darauf zu achten, dass immer das Eingangsdatum an der Hochschule und nicht der Poststempel maßgeblich für die Einhaltung der Bewerbungsfrist ist. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass man seine Bewerbungsunterlagen rechtzeitig auf den Weg bringen sollte.
Gleiches gilt natürlich für die Bewerbung an privaten Universitäten, denn auch dort startet der Bewerbungsprozess mit nicht selten umfangreichen schriftlichen Bewerbungsunterlagen. Hier sollte man wissen, dass die Bewerbungsunterlagen der einzelnen potentiellen Studenten vom Auswahlkollegium der privaten Universitäten geprüft werden. Von daher ist es absolut empfehlenswert, dass man diese Bewerbungsunterlagen so prägnant und zielführend wie möglich ausfüllt, damit das Auswahlkollegium eine aussagekräftige erste Visitenkarte des Bewerbers erhält. Nach der schriftlichen Bewerbung wird man dann meistens zum Auswahlverfahren eingeladen.
Wir wünschen viel Erfolg bei deiner Bewerbung zum Studium.




